Abschnitt 1 Bewertung der Leistungen in den Ausbildungsfahrten
Die Leistungen der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter in den Ausbildungsfahrten werden wie folgt bewertet: 3
1.
„vollumfänglich erfüllt“ = 100 % bis 91 %, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht;
2.
„erfüllt“ = unter 91 % bis 81 %, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht;
3.
„überwiegend erfüllt“ = unter 81 % bis 61 %, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht;
4.
„teilweise nicht erfüllt“ = unter 61 % bis 41 %, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht;
5.
„überwiegend nicht erfüllt“ = unter 41 % bis 21 %, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundlagen vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können;
6.
„nicht erfüllt“ = unter 21 %, wenn die Leistungen den Anforderungen nicht entspricht und die Grundlagen so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Abschnitt 2 Bewertung der Ausbildungsfahrten
Die Bewertung der Leistung in den Ausbildungsfahrten erfolgt in folgenden Kriterien:
Zu bewerten sind außerdem folgende individuelle Kriterien, die je nach Verlauf der Ausbildungsfahrt und dem Ausbildungsstand der Anwärterin oder des Anwärters von der anleitenden Lotsin oder dem anleitenden Lotsen bestimmt werden: 5
–
Rudergehen
–
Fahren im Konvoi
–
Ankern
–
Gebrauch des Ankers zum Manövrieren
–
Halten der Position
–
Anlegen
–
Ablegen
–
Reaktion auf hydrodynamische Effekte
–
Überholen
–
Begegnen
–
Manövrieren auf begrenztem Raum
–
Manövrieren mit Schlepperhilfe
–
Einlaufen in eine Schleuse
–
Auslaufen aus einer Schleuse
–
Kommunikation
–
Durchfahren eines Stromschnitts
–
Ein- und Ausdocken
–
Tidegerechte Passageplanung.
Abschnitt 3 Gesamtbewertung
Die Gesamtbewertung ergibt ein „geeignet“, wenn jedes der in Abschnitt 2 genannten Kriterien im arithmetischen Mittel mindestens mit „überwiegend erfüllt“ (100 – 61 %) bewertet wurde.
5 6Liegt ein Kriterium darunter, ist die Gesamtbewertung „nicht geeignet“.